Ivonne Martin

   Dipl.-Immobilienmaklerin / Sachverständige für Immobilienbewertung




Aktuelle Dateien und Informationen / Download

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Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wurde novelliert. Die aktuell anwendbare Verordnung vom 14. Juli 2021 trat zum 01. Januar 2022 in Kraft. In der aktuellen Version der ImmoWertV sind die Grundsätze der bisher mitgeltenden Richtlinien

  • Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL)
  • Sachwertrichtlinie (SW-RL)
  • Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)
  • Ertragswertrichtlinie (EW-RL)

sowie Elemente der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006) nunmehr eingearbeitet.


Für Fachkreise tragen die mitgeltenden Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV - die sog. ImmoWertA - der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz zum Verständnis und zur praktischen Anwendung bei. Laut BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) entsprechen die Anwendungshinweise weitergehenden Hinweisen, welche per Definition keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis der ImmoWertV beitragen.
Laut ImmoWertA und hier den Vorbemerkungen können die zuständigen obersten Landesbehörden und die obersten Bundesbehörden für ihren Geschäftsbereich die Anwendung verbindlich vorgeben.

Die Anwendungshinweise sind laut Abruf der Internetpräsenz des BMWSB vom 10. Oktober 2023 am 20. September 2023 von der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz beschlossen worden

Die Anwendungshinweise sind nunmehr laut Abruf der Internetpräsenz des BMWSB vom 10. November 2023 am 20. September 2023 von der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz zur Kenntnis genommen worden. 

Auf Grundlage der veröffentlichten Anwendungshinweise und des Dokumentencharakters darf davon ausgegangen werden, dass die vorliegende Version die nunmehr relevante und anwendbare Endversion darstellt.

Laut § 54 der Anwendungshinweise gibt es zu den Themen Inkrafttreten, Außerkrafttreten keine Anmerkungen.

Zum besseren praktischen Verständnis ist nachfolgend die Synopse „ImmoWertV 2021 vs. ImmoWertA / Stand 20. September 2023“ als Datei und Leseprobe zum Download bereitgestellt.

Sollten Sie Interesse an der vollständigen Fassung haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Gegen ein Entgelt von 95.- EUR zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Umsatzsteuer werden die Daten bereitgestellt.

 




Bewirtschaftungskosten / Ertragswertrichtlinie

Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (EW-RL) vom 12. November 2015 wurde am 4. Dezember 2015 im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2015 B4) bekannt gemacht.
Die EW-Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Ertragswerts gemäss der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV).
Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Liegenschaftszinssätze.
Die Bewirtschaftungskosten unter Berücksichtigung der Daten 2023 stehen nachfolgend informativ als Download zur Verfügung.




In der Datei Leistungsübersicht können Sie auf einen Blick sehen, welche Leistungen in welcher Leistungsart enthalten sind. 






In der Datei Dokumentation-Nachweise sind alle Unterlagen aufgeführt, welche zur Erstellung eines Gutachtens benötigt werden.






Nachfolgend erhalten Sie zum Download die Medieninformation zum Thema "Fehlerhafte Angaben zur Wohnfläche". Viel Freude und Erkenntnisgewinn...




Wenn Sie Fragen zur Preisgestaltung haben, nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf - gerne auch über das Kontaktformular auf dieser Seite. Im Einzelfall erfolgt die Berechnung gerne auch zu attraktiven Festpreisen.




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