Ivonne Martin

   Dipl.-Immobilienmaklerin / Sachverständige für Immobilienbewertung




Aktuelle Dateien und Informationen / Download

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Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wurde novelliert. Die aktuell anwendbare Verordnung vom 14. Juli 2021 trat zum 01. Januar 2022 in Kraft. In der aktuellen Version der ImmoWertV sind die Grundsätze der bisher mitgeltenden Richtlinien

  • Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL)
  • Sachwertrichtlinie (SW-RL)
  • Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)
  • Ertragswertrichtlinie (EW-RL)
  • sowie Elemente der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006) nunmehr eingearbeitet.

Für Fachkreise tragen die mitgeltenden Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV - die sog. ImmoWertA - der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz zum Verständnis und zur praktischen Anwendung bei, hat jedoch keinen regulatorischen Charakter im engeren Sinn.
Die Anwendungshinweise befinden sich unverändert im Entwurfsstadium und wurden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) letztmalig mit Stand 03. Mai 2023 aktualisiert veröffentlicht. Laut Angaben des Ministeriums ist dieser Entwurf Gegenstand einer abschließenden Beteiligung von Ländern und Verbänden. Abschliessend soll die ImmoWertA geplant im Herbst 2023 der Fachkommission Städtebau als dem zuständigen Gremium der Bauministerkonferenz mit der Empfehlung der abschließenden Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden.
Zum besseren praktischen Verständnis und Arbeit ist nachfolgend die Synopse „ImmoWertV 2021 vs. ImmoWertA / Stand 03. Mai 2023“ als geschützte Datei zum Download bereitgestellt.
Sollten Sie Interesse an der bearbeitbaren Rohfassung (Dateiformat .docx und .pdf) haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Gegen ein Entgelt von 225.- EUR zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Umsatzsteuer werden die Daten bereitgestellt.







Bewirtschaftungskosten / Ertragswertrichtlinie

Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (EW-RL) vom 12. November 2015 wurde am 4. Dezember 2015 im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2015 B4) bekannt gemacht.
Die EW-Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Ertragswerts gemäss der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV).
Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Liegenschaftszinssätze.
Die Bewirtschaftungskosten unter Berücksichtigung der Daten 2023 stehen nachfolgend informativ als Download zur Verfügung.






In der Datei Leistungsübersicht können Sie auf einen Blick sehen, welche Leistungen in welcher Leistungsart enthalten sind. 






In der Datei Dokumentation-Nachweise sind alle Unterlagen aufgeführt, welche zur Erstellung eines Gutachtens benötigt werden.






Nachfolgend erhalten Sie zum Download die Medieninformation zum Thema "Fehlerhafte Angaben zur Wohnfläche". Viel Freude und Erkenntnisgewinn...







Wenn Sie Fragen zur Preisgestaltung haben, nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf - gerne auch über das Kontaktformular auf dieser Seite. Im Einzelfall erfolgt die Berechnung gerne auch zu attraktiven Festpreisen.




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