Honorar
Die Berechnung für die Erstellung von Gutachten erfolgt in Anlehnung an die JVEG / § 9.
Abhängig vom zu bewertenden Objekt erhalten Sie auf Anfrage gerne eine Kostenabschätzung. Auf Wunsch erfolgt die Honorierung auch individuell zu einem im Vorfeld vereinbarten Festpreis.
Alle weiteren Dienstleistungen werden individuell mit einem Kostensatz vereinbart. Dieser orientiert sich an der erbrachten Leistung.
Mehrwertsteuer
Auf die vereinbarten Honorar- und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Höhe in der Rechnungsstellung separat ausgewiesen.