Aktuelles
Der Immobilienmarkt hat sich vom Verkäufer- hin zum Käufermarkt entwickelt. Die Gründe sind vielfältig.
Sollten Sie eine konkrete Bewertung Ihrer Immobilie benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Verkäufer lassen sich regelmäßig Erträge entgehen oder setzen den Wert zu hoch an.
Sie schätzen die Immobilienpreise selbst und möchten den Verkauf selber abwickeln. Hierdurch gehen Sie oftmals vielfältige und nicht immer bekannte Risiken ein.
Begehen Sie nicht den gleichen Fehler und investieren in unsere fachliche Unterstützung.
Wir schätzen nicht.
Wir ermitteln den tatsächlichen Wert fundiert und aktuell.
Gerne begleiten wir Sie auch im Rahmen des Verkaufs oder unterstützen Sie bei dem geplanten Kauf Ihrer Immobilie.
Meldung der Bodenrichtwerte / Grundsteuer
Zum 01. Januar 2025 tritt eine neu berechnete Grundsteuer in Kraft. Dafür mussten Eigentümer bis zum 31. Januar 2023 Informationen zu ihren Grundstücken an die Finanzbehörden melden.
Die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte erfolgte elektronisch über das ELSTER Portal beim zuständigen Finanzamt.
Diese Angaben umfassen insbesondere:
- Den Bodenrichtwert und die Flächengröße eines Grundstücks
- Die Ertragsmesszahl bei land‐ und forstwirtschaftlichen Flurstücken.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.
Für die neu berechnete Grundsteuer sind die Bodenrichtwerte auf den Stichtag 1. Januar 2022 relevant.
Zu diesem Stichtag wird das sogenannte "Modifizierte Bodenwertmodell" zur Berechnung des neuen Grundsteuerwertes angewendet. Hier wird dann die Grundstücksfläche mit dem amtlich ermittelten Bodenrichtwert multipliziert.
Die Bodenrichtwerte und Flächen zum Grundstück können seit 1. Juli 2022 im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem Baden‐Württemberg (BORIS – BW) online eingesehen werden.
Sollten Sie Hilfe bei dem Thema Bodenrichtwerte benötigen: Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus.